Stand August 2025
Zur besseren Lesbarkeit wird in sämtlichen Texten und Dokumenten der Yoline AG auf die gleichzeitige Nennung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für alle Geschlechter.
Yoline setzt digitale Tools und KI-Systeme zur Effizienzsteigerung ein. Die Verantwortung für die finalen Ergebnisse liegt bei der Agentur.
1.1 Diese AGB regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Yoline AG (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern. Sie gelten für alle Dienstleistungen in den Bereichen Strategie, Marketing, Kommunikation, Digitalisierung, Softwareentwicklung, Hosting, Serverbetrieb, Projektmanagement und Content Creation (Foto, Video, Musik, Text).
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von der Agentur anerkannt wurden.
1.3 Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innert dieser Frist schriftlich, gelten sie als akzeptiert.
1.4 Rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der Schriftform. Elektronische Mitteilungen (E-Mail, E-Signatur oder Plattform-Kommunikation) sind der Schriftform gleichgestellt.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine inhaltlich möglichst gleichwertige Regelung ersetzt.
2.1 Angebote der Agentur sind freibleibend. Preisangaben auf Websites, Präsentationen oder Dokumenten gelten als Richtpreise.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung (per E-Mail, Plattform oder Post) oder durch Projektstart mit stillschweigender Zustimmung des Auftraggebers.
2.3 Bei der Nutzung von digitalen Plattformen oder Cloud-Services der Yoline AG (z. B. YoSuite, Yo) gilt die Registrierung oder Nutzung als Vertragsannahme.
3.1 Die Agentur bietet Dienstleistungen in den Bereichen Strategie, Marketing, Kommunikation, Digitalisierung, Softwareentwicklung, Hosting, Serverbetrieb, Projektmanagement sowie Content Creation (Foto, Video, Musik, Text).
3.2 Art, Umfang und Ziel der Leistungen werden in Offerten, Projektvereinbarungen oder Leistungsbeschrieben festgelegt. Pauschalpreise gelten nur für klar definierte und abgegrenzte Leistungen.
3.3 Hosting- und Betriebsleistungen unterliegen ergänzend spezifischen Service-Level-Vereinbarungen (SLA) betreffend Verfügbarkeit, Support, Wartung und Reaktionszeiten.
3.4 Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Zeit- und Kostenfolgen gelten als genehmigt, sobald der Auftraggeber die geänderten Spezifikationen freigibt.
3.5 Projekte folgen dem vereinbarten Projektplan. Test-, Abnahme- und Einführungsphasen sind integraler Bestandteil. Ohne schriftliche Mängelrüge innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Übergabe gilt die Leistung als abgenommen.
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Entscheidungen fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
4.2 Die gelieferten Arbeiten und Ergebnisse sind nach Erhalt zu prüfen. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden.
4.3 Unterbleibt die Mitwirkung, entfällt jede Haftung der Agentur für daraus resultierende Verzögerungen oder Schäden. Die Agentur kann den dadurch entstehenden Zusatzaufwand nach effektivem Aufwand verrechnen.
4.4 Die Agentur kann qualifizierte Partnerunternehmen oder Subunternehmer beiziehen. Sie bleibt gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen der sorgfältigen Auswahl und Instruktion verantwortlich (Art. 101 OR).
5.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer.
5.2 Zusatzleistungen ausserhalb des definierten Leistungsumfangs werden zum jeweils gültigen Stundensatz (aktuell CHF 140.– / h) verrechnet. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
5.3 Bei Pausierung von Leistungen gelten folgende Regeln:
5.4 Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Leistungen aussetzen und Verzugszinsen von 5 % p.a. verlangen (Art. 102 OR).
5.5 Drittleistungen (z. B. Media-Budgets, Hostinggebühren) können im Voraus fakturiert werden. Eine Administrationspauschale von bis zu 10 % kann erhoben werden.
5.6 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, ausser bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Teilleistungen dürfen separat fakturiert werden. Der Auftraggeber trägt allfällige Inkassokosten.
6.1 Die Urheberrechte an allen von der Agentur geschaffenen Leistungen, Konzepten, Layouts, Texten, Bildern, Software- oder Datenbankkomponenten verbleiben bei der Agentur, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
6.2 Der Auftraggeber erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder Modifikation der Werke ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.
6.3 Bei dauerhaft eingesetzten Werbemitteln (z. B. Logos, Corporate Designs, Key Visuals) erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein unbefristetes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Nicht eingeräumte Rechte verbleiben bei Yoline.
6.4 Rohdaten (z. B. offene Dateien, unbearbeitete Aufnahmen, Quellcodes oder Projektdateien) bleiben Eigentum der Agentur. Eine Herausgabe bedarf einer separaten Vereinbarung und Vergütung (Buyout).
6.5 Bei unlizenzierter Nutzung, Weitergabe oder Veränderung der von der Agentur erstellten Werke ohne Zustimmung ist Yoline berechtigt, eine angemessene Konventionalstrafe (mindestens CHF 10’000.– pro Verstoss) geltend zu machen, unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche.
7.1 Die Agentur verarbeitet Personendaten gemäss dem Datenschutzgesetz (DSG) und – sofern anwendbar – der DSGVO.
7.2 Der Auftraggeber ist für die Rechtmässigkeit der übermittelten Daten und Inhalte verantwortlich.
7.3 Werden Personendaten im Auftrag verarbeitet (z. B. Hosting, CRM, Cloud), erfolgt dies auf Grundlage eines separaten Auftragsbearbeitungsvertrags (AVV).
7.4 Die Agentur und ihre Partner treffen angemessene technische und organisatorische Massnahmen (TOM), um Daten vor Verlust, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
7.5 Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Informationspflichten und Einwilligungen (z. B. Cookie- und Tracking-Einwilligungen) verantwortlich.
8.1 SEO-, GEO-, Tracking- und Performance-Massnahmen erfolgen nach bestem Wissen, ohne Erfolgsversprechen.
8.2 Die Agentur nutzt geprüfte Analyse-Tools (z. B. Sistrix, SEMrush, Google Search Console, Otterly.ai). Für die Richtigkeit externer Datenquellen übernimmt sie keine Haftung.
8.3 Die Integration oder Veröffentlichung von Inhalten ist nicht Bestandteil der SEO-Leistungen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
8.4 Yoline haftet nicht für Leistungsbeeinträchtigungen infolge von Richtlinien- oder Algorithmusänderungen, Sperrungen, Preisänderungen oder Ausfällen von Drittplattformen (z. B. Google, Meta, TikTok).
9.1 Der Auftraggeber ist für alle gelieferten oder freigegebenen Inhalte rechtlich verantwortlich, auch wenn sie auf Vorschlägen der Agentur beruhen. Dies umfasst insbesondere Texte, Bilder, Videos, Musik, Tonspuren und Markenbestandteile.
9.2 Für Bild-, Musik- und Videomaterial liegt die Verantwortung für Urheberrechte, Lizenzen und Model Releases ausschliesslich beim Auftraggeber. Er garantiert, dass alle verwendeten Werke frei von Rechten Dritter sind oder über gültige Nutzungsrechte verfügen.
9.3 Der Auftraggeber beschafft sämtliche erforderlichen Lizenzen (z. B. SUISA, GEMA oder Plattformrechte) rechtzeitig und trägt allfällige Gebühren.
9.4 Die Agentur übernimmt keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen, Lizenzkonflikte oder Gebührenforderungen, die aus vom Auftraggeber gelieferten oder freigegebenen Inhalten resultieren.
10.1 Die Agentur haftet ausschliesslich für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
10.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und lediglich bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
10.3 Eine Haftung für mittelbare oder Folgeschäden (wie Datenverlust, entgangenen Gewinn, Reputationsschäden oder Schäden Dritter) ist ausgeschlossen.
10.4 Die Haftung der Agentur ist insgesamt auf die zum Zeitpunkt des Schadensfalls bestehende Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung begrenzt.
10.5 Für Leistungen Dritter haftet die Agentur nur im Rahmen der sorgfältigen Auswahl und Instruktion. Dies gilt insbesondere für Lizenzgeber, Plattformbetreiber, Musikdatenbanken oder Videohostingdienste, die im Auftrag des Kunden eingebunden werden.
10.6 Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs von Yoline (z. B. Naturereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Arbeitskonflikte, Cyberangriffe oder technische Störungen) entfällt jegliche Haftung.
11.1 Verträge gelten für die vereinbarte Laufzeit. Einmalige Leistungen enden mit Abschluss des Projekts.
11.2 Hosting- und Wartungsverträge sind, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Frist von drei Monaten auf Monatsende kündbar.
11.3 Eine fristlose Kündigung ist aus wichtigem Grund möglich, insbesondere bei Zahlungsverzug oder schwerwiegender Vertragsverletzung.
11.4 Bestimmungen zu Vergütung, Nutzungsrechten, Gewährleistung, Haftung, Geheimhaltung und Gerichtsstand gelten über das Vertragsende hinaus fort.
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit offengelegt werden, geheim zu halten. Diese Pflicht gilt während der Vertragsdauer und für drei Jahre nach deren Beendigung.
12.2 Die Agentur darf abgeschlossene Projekte, Marken oder Kampagnen mit Logo und Kurzbeschreibung als Referenz verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
13.1 Die Agentur kann zur Leistungserbringung externe Partnerunternehmen beiziehen und bleibt Hauptansprechpartnerin.
13.2 Partner verpflichten sich zur Einhaltung dieser AGB, zur Vertraulichkeit und zur Unterlassung der Eigenvermarktung mit Yoline-Projekten.
13.3 Ohne schriftliche Zustimmung der Agentur ist eine direkte Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und beauftragtem Partner während der Projektlaufzeit und für 24 Monate danach unzulässig.
13.4 Für Leistungen externer Partner haftet die Agentur ausschliesslich im Rahmen der sorgfältigen Auswahl und Instruktion (Art. 101 OR).
14.1 Die Agentur setzt KI- und Automatisierungssysteme ein, um Prozesse effizienter zu gestalten.
14.2 Der Einsatz erfolgt unter Beachtung datenschutz-, urheber- und persönlichkeitsrechtlicher Vorgaben.
14.3 Der Auftraggeber prüft die gelieferten Ergebnisse – insbesondere Texte, Bild- und Tonmaterial – vor Veröffentlichung auf sachliche und rechtliche Richtigkeit.
15.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss internationaler Kollisionsnormen.
15.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Yoline AG, 3970 Salgesch (Kanton Wallis, Schweiz).
Wir machen dein Business fit für die Zukunft. Mit smarten Strategien und digitalen Lösungen begleiten wir dich und dein Team von der Idee bis zur Umsetzung. Unser Ziel? Bald schon wieder weg zu sein und von extern den nachhaltigen Erfolg deiner Brand zu sehen. Wir verbinden menschliche Kompetenz mit Technologie und den Werten deines Unternehmens. Klingt gut, oder?
Wir machen dein Business fit für die Zukunft. Mit smarten Strategien und digitalen Lösungen begleiten wir dich und dein Team von der Idee bis zur Umsetzung. Unser Ziel? Bald schon wieder weg zu sein und von extern den nachhaltigen Erfolg deiner Brand zu sehen. Wir verbinden menschliche Kompetenz mit Technologie und den Werten deines Unternehmens. Klingt gut, oder?