AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Yoline AG

Hinweis zur Sprache und Technologieeinsatz

Zur besseren Lesbarkeit wird in sämtlichen Texten und Dokumenten der Yoline AG auf die gleichzeitige Nennung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für alle Geschlechter.

Art. 1 – Geltungsbereich und Grundlagen

1.1 Diese AGB regeln alle Vertragsverhältnisse zwischen der Yoline AG (nachfolgend "Agentur") und Auftraggebern. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Vertrags, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich von der Agentur akzeptiert wurden.

1.3 Die Agentur kann diese AGB jederzeit anpassen. Änderungen gelten als akzeptiert, wenn ihnen nicht innert 14 Tagen schriftlich widersprochen wird.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der Schriftform. E-Mails oder digitale Übermittlungen sind der Schriftform gleichgestellt.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen verbindlich. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine inhaltlich nahekommende ersetzt.

Art. 2 – Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote der Agentur sind freibleibend. Preisangaben auf Websites oder Dokumenten verstehen sich als Richtpreise.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung (per E-Mail oder Post) oder durch Projektstart mit stillschweigender Zustimmung des Auftraggebers.

Art. 3 – Leistungen und Leistungsumfang

3.1 Die Agentur bietet Dienstleistungen in den Bereichen Strategie, Marketing, Kommunikation und Digitalisierung.

3.2 Art und Umfang der Leistungen werden in einer Offerte oder Projektvereinbarung definiert. Pauschalpreise gelten nur für klar abgegrenzte Leistungen.

3.3 Die Agentur kann mehrere Auftraggeber in ähnlichen Branchen betreuen, sofern keine Exklusivität vereinbart wurde.

Art. 4 – Mitwirkung des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen fristgerecht zur Verfügung.

4.2 Leistungen sind durch den Auftraggeber zeitnah zu prüfen. Allfällige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden.

4.3 Unterbleibt die Mitwirkung, behält sich die Agentur vor, Leistungen dennoch zu verrechnen oder Zusatzaufwände zu berechnen.

4.4 Die Agentur kann zur Leistungserbringung externe Partner beiziehen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt bei der Agentur.

Art. 5 – Preise, Pausierung und Zahlung

5.1 Alle Preise verstehen sich in CHF exkl. MwSt. Umrechnungen basieren auf dem Monatsmittelkurs der ESTV.

5.2 Zusatzleistungen werden zum Stundensatz von CHF 140.– verrechnet. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.

5.3 Bei Pausierung von Leistungen gelten folgende Regeln:

  • Bis 30 Tage: voller Monat wird verrechnet.
  • Ab 1 Monat: 50 % des monatlichen Betrags.
  • Bei Wiederaufnahme: bis zu 50 % zusätzlicher Aufwand im ersten Monat.

5.4 Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Leistungen einstellen und Verzugszinsen von 5 % p.a. verlangen.

5.5 Werden Leistungen Dritter über die Agentur abgerechnet (z. B. Media-Budget), kann eine Vorauszahlung sowie eine Administrationspauschale verrechnet werden.

Art. 6 – Urheberrecht und Nutzung

6.1 Die Urheberrechte an allen von der Agentur erbrachten Leistungen verbleiben bei der Agentur, sofern nicht anders vereinbart.

6.2 Nach Vertragsende dürfen Inhalte weiterhin genutzt werden, ausser bei ausserordentlicher Kündigung.

Art. 7 – Datenschutz

7.1 Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der übermittelten Daten verantwortlich.

Art. 8 – SEO und Tools

8.1 SEO-Massnahmen erfolgen nach bestem Wissen, ohne Erfolgsversprechen. Einschränkungen durch Tools (z. B. SISTRIX) können Leistungen begrenzen.

8.2 Die Integration von Inhalten ist nicht Bestandteil der SEO-Leistungen, sofern nicht separat vereinbart.

Art. 9 – Rechtliche Verantwortung für Inhalte

9.1 Der Auftraggeber ist für alle Inhalte rechtlich verantwortlich – auch wenn sie auf Vorschlägen der Agentur beruhen.

9.2 Für Bild- und Videomaterial liegt die Verantwortung für Model Releases beim Auftraggeber.

Art. 10 – Gewährleistung und Haftung

10.1 Die Agentur haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

10.2 Die Agentur haftet nicht für Leistungen Dritter oder höhere Gewalt.

10.3 Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, sofern diese aus den vom Auftraggeber gelieferten Inhalten resultieren.

Art. 11 – Vertragsdauer und Kündigung

11.1 Verträge gelten für die definierte Laufzeit. Einmalige Leistungen enden mit Abschluss des Projekts.

11.2 Eine fristlose Kündigung ist aus wichtigem Grund möglich, z. B. bei Zahlungsverzug oder schwerwiegenden Vertragsverletzungen.

Art. 12 – Vertraulichkeit und Referenznutzung

12.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über nicht öffentliche Informationen.

12.2 Die Agentur darf abgeschlossene Projekte inkl. Kundenlogo als Referenz nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.

Art. 13 – Zusammenarbeit mit Partneragenturen

13.1 Die Agentur kann Drittpartner beiziehen und bleibt Hauptansprechpartnerin.

13.2 Externe Partner verpflichten sich zur Einhaltung dieser AGB, zur Vertraulichkeit und zur Unterlassung der Eigenvermarktung mit Yoline-Projekten.

13.3 Ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur ist eine direkte Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und beauftragtem Dritten unzulässig.

13.4 Externe Partner verpflichten sich, während der Projektlaufzeit sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Projektabschluss keine direkten Angebote, Leistungen oder sonstige Geschäftsanbahnungen gegenüber dem Auftraggeber der Agentur vorzunehmen, weder im eigenen Namen noch über Dritte.

13.5 Verstösse gegen diese Regelung führen zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit und können Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.

Art. 14 – Nutzung digitaler Werkzeuge und KI

14.1 Die Agentur setzt zur Effizienzsteigerung digitale Tools und KI ein. Die Verantwortung für das Endprodukt liegt bei der Agentur.

Art. 15 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Yoline AG.